Grundstücksrecht
Als Verkäufer oder Käufer eines Grundstückes oder Wohneigentums haben Sie eine große Verantwortung, denn finanzielle Aspekte sind wirtschaftlich meist bedeutend und sogar existentiell.
Bei dem beabsichtigten Erwerb bzw. Verkauf von Grundeigentum sollten bereits im Vorfeld mögliche Streitfragen geklärt werden. Wir vertreten Sie in diesem Fall selbstverständlich auch bei streitigen Auseinandersetzungen.
Beispielhafte Vertretungen:
- Erwerb und Übertragung von Grundvermögen
- Prüfung von Kaufverträgen
- Grundstücksrecht der Neuen Länder
- Restitutionsrecht
- Sachenrechtsbereinigung
- Nutzungsentschädigungen
- Recht der Bodenreform

Ihre Ansprechpartner
- Stefan Korf
Rechtsanwalt - Thomas Piehl
Rechtsanwalt - Thomas Arndt
Rechtsanwalt - Stefanie Schuldt-Schönhardt
Rechtsanwältin